Der Beschwerdeführer wurde am 3. November 2003 durch ein Organ der Bundespolizeidirektion St. Pölten am Bahnhofsplatz in St. Pölten gemäß § 35 Z 1 VStG festgenommen. Gegen diese Maßnahme und die anschließende Anhaltung in der Dauer von zehn Minuten erhob der Beschwerdeführer eine Maßnahmenbeschwerde, die mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde "gemäß § 88 Abs. 1 SPG iVm § 67c Abs. 3 AVG" abgewiesen wurde. Dem lag - sachverhaltsmäßig - zu Grunde, dass der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: PersFrSchG 1988 Art1 Abs3;SPG 1991 §28a Abs3;SPG 1991 §29;VStG §35 Z1;
Rechtssatz: Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen (außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen) gemäß § 35 Z 1 VStG Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zwecke ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn der Betretene dem anh... mehr lesen...