Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 6. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer 1. auf Grundlage der §§ 64, 65 Abs. 1 und Abs. 4 sowie 77 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, in der geltenden Fassung (SPG), verpflichtet, sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen und 2. gemäß § 77 Abs. 3 SPG und § 19 AVG zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung für den 23. Juni 1997 geladen, wobei für den Fall der Nichtbefolg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs2;SPG 1991 §28 Abs3;SPG 1991 §29 Abs1;SPG 1991 §65 Abs1;
Rechtssatz: Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 65 Abs 1 SPG 1991 handelt es sich um eine Befugnis der Sicherheitsbehörden, die einen Eingriff auch in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Betroffenen mit sich bringt. Ein derartiger Eingriff i... mehr lesen...