Entscheidungen zu § 22 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/30 95/12/0338

Der Beschwerdeführer steht als Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 4. September 1994 fuhr der Beschwerdeführer, außer Dienst und in Zivilkleidung, mit seinem privaten Personenkraftwagen (in der Folge kurz: PKW) auf der Haugerstraße in Wien XI. Dabei bemerkte er, dass ein anderer PKW gegen ein abgestelltes Fahrzeug gelenkt worden war und dieses beschädigt hatte. Der Beschwerdeführer hielt seinen PKW an un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.2001

RS Vwgh 2001/5/30 95/12/0338

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;SPG 1991 §21;SPG 1991 §22;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung der Begriffe "in Ausübung des Dienstes" im Sinn des § 20 Abs. 1 GehG 1956 sind im Beschwerdefall das SPG 1991 und insbesondere § 1 Abs. 3 Richtlinien-Verordnung heranzuziehen. Im Hinblick auf die am Schutz de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.2001

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