Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am XXXX .2017, ergänzt mit dem Schreiben vom XXXX .2017, brachte die mitbeteiligte Partei eine Beschwerde nach § 1 DSG ein, worin eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung behauptet und zusammengefasst vorgebracht wurde, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin, die Landespolizeidirektion XXXX , anlässlich eines Einsatzes am XXXX .2016 im Krankenhaus XXXX zwei Einsatzberichte verfasst habe. Die Einsatzberichte würden personenbezogene Daten über... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 25. September 2017 langte bei der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) mittels E-Mail eine gleichzeitig als Vorstellung gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion fürXXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) vom 6. September 2017 bezeichnete "Beschwerde an die Datenschutzbehörde" des Beschwerdeführers ein. Darin bemängelt der Beschwerdeführer (auf das hier Wesentliche zusammengefasst) die über Anordnung der mitbeteiligte... mehr lesen...