Rechtssatz: Bei der Aufforderung der Amtsärztin, den Beschwerdeführer zur Klärung der Frage, ob Suizidgefahr vorliege, zur Bezirkshauptmannschaft vorzuführen, handelt es sich um keine Bescheinigung iSd § 9 Abs. 1 zweiter Satz UbG, sondern nur um eine Weisung. Konnten die einschreitenden Gendarmeriebeamten aus besonderen Gründen die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Beschwerdeführers iSd § 9 Abs. 1 erster Satz UbG nicht vertretbar annehmen, zumal diese beim Beschwerdeführer aus des... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem VwGH-Beschluss, mit dem der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Asylantrages und dem Ausspruch der Ausweisung die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, wurde ausdrücklich auch ausgesprochen, "dass der beschwerdeführenden Partei die Rechtsstellung zukommt, die sie als Asylwerber vor Erlassung des angefochtenen Bescheides hatte". Kam dem Bf auch vor rechtskräftiger Zurückweisung und Ausweisung gemäß § 19 AsylG keine vorläufige Aufenthaltsberechtigung zu, so war aber... mehr lesen...