Die betreibende Partei führt gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von 51 124 S sA Fahrnisexekution. Gepfändet wurde ua. ein Perserteppich (PZ 50 des Pfändungsprotokolles 7 E 7831/80). Hinsichtlich dieses Gegenstandes ordnete das Exekutionsgericht den Verkauf in der Auktionshalle Salzburg an (Beschluß ON 3). In der Auktionshalle fand am 12. 11. 1982 ein Versteigerungstermin statt, bei dem kein Anbot erfolgte, worauf unverzüglich ein Freihandverkauf durchgeführt wurde. Karl... mehr lesen...