Entscheidungsgründe: Die Parteien heirateten am 29. April 2004. Es war für beide die zweite Ehe, sie haben keine gemeinsamen Kinder. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, der Scheidungsausspruch wurde am 6. November 2008 rechtskräftig. Während aufrechter Ehe wohnten die Ehegatten in einem Haus, an dem der Beklagte über ein unentgeltliches Wohnrecht verfügte. Der Beklagte verließ die Ehewohnung am 14. Juli 2007, die Klägerin blieb zunäc... mehr lesen...