IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B. gegen die Spruchpunkte 1) und 2) der Bescheidausfertigung des Ausschusses (Plenum) der Rechtsanwaltskammer Wien vom 2.11.2021, Zahl: …, in einer Angelegenheit der Rechtsanwaltsordnung zu Recht: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird bestimmt, dass die Spruchpunkte 1) und 2) der Bescheidausfertigung des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 2.11... mehr lesen...