Begründung: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage entsprechend 29 % des Stammkapitals Gesellschafter der beklagten Gesellschaft mbH. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei iS des Klagebegehrens für schuldig, dem Kläger während der Geschäftsstunden... ohne Voranmeldung und ohne Beisein einer Kontrollperson a) den Zutritt in alle Geschäfts- und Betriebsräume der beklagten Partei und, b) die Einsicht in alle Handelsbücher, Papiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der beklagten... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22 Abs4GmbHG §93 Abs4
Rechtssatz: Dem GmbH-Gesellschafter steht ein nicht näher zu begründender umfassender Informationsanspruch gegen die Gesellschaft zu. Ein ausgeschiedener Gesellschafter hat sein Informationsinteresse schon bei außergerichtlicher Geltendmachung konkret darzulegen. Informationsansprüche sind als selbständiges Individualrecht nicht nur vom Gesellschafter mit aufrechter Mitgliedschaft, sondern auch vom ausgeschied... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Antragsteller war einer der vier Gründungsgesellschafter einer Gesellschaft mbH, deren Verhältnisse seit 17.Februar 1975 in das vom Registergericht geführte Handelsregister eingetragen sind. Bei einem Stammkapital von 100.000 S hatte er ebenso wie eine Hotelbesitzerin eine Stammeinlage von 26 % übernommen, während ein Industriekonsulent und dessen Ehefrau je eine Stammeinlage von 24 % übernommen hatten. Die Gesellschafter leisteten auf die von ihnen über... mehr lesen...
Norm: AktG §118GmbHG §22 Abs4GmbHG §93 Abs4GmbHG §102
Rechtssatz: Der Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Bucheinsicht ist im Verfahren außer Streitsachen zu verfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 14/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob 14/89 Veröff: RdW 1990,47 = ecolex 1990,153 = NZ 1990,232 1 Ob 518/91 Entsche... mehr lesen...
Begründung: Nach dem im September 1985 von vier Gründern (einem Journalisten, einer Geschäftsfrau, einem Rechtsanwalt und einem Steuerberateranwärter) geschlossenen Gesellschaftsvertrag besteht der Gegenstand des gesellschaftlichen Unternehmens der Gesellschaft mbH vor allem im Verlag, in der Herstellung und in der Verbreitung von periodisch erscheinenden Druckwerken, vornehmlich einer namentlich genannten Zeitung. Gesellschaftsvertraglich wurden zwei Gründergesellschafter (der Jo... mehr lesen...
Norm: ASVG §42GmbHG §93 Abs4ZPO §304 Abs1 Z2ZPO §308
Rechtssatz: Da sich der Herausgabeanspruch von Buchhaltungsunterlagen aus bürgerlichem Recht ergeben muß, kann er nicht aus § 42 ASVG abgeleitet werden, weil diese die Auskunftspflicht der meldepflichtigen Personen für alle das Sozialversicherungsverhältnis maßgebenden Umstände regelnde Bestimmung öffentlich - rechtlicher Natur ist. Ein Anspruch, der sich auf § 93 Abs 4 GmbHG gründet, ist ein... mehr lesen...