Entscheidungsgründe: Die Imre P***** GesmbH wurde am 6. 2. 1985 im Firmenbuch eingetragen, wobei je die Hälfte der Gesellschaftsanteile den Gesellschaftern Imre P***** und Istvan B***** gehören. Erstgenannter leistete auf seinen Stammeinlagenanteil von S 250.000 einen Teilbetrag von S 208.333, der zweite Gesellschafter S 41.667. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. 10. 1991 (6 Nc 610/91) wurde ein Konkurseröffnungsantrag mangels Vermögens abgewiesen. Die Gesellschaft is... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90 Abs4
Rechtssatz: Obwohl die Veräußerung des Unternehmens ein typisches Liquidationsgeschäft darstellt, ist zufolge der Bestimmung des § 90 Abs 4 GmbHG die Verwertung des Gesellschaftsvermögens durch Veräußerung des Vermögens als Ganzes von der Vertretungsmacht des Liquidators nicht gedeckt, weil die Genehmigung durch die Gesellschafter mit ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Voraussetzung für die Zulässigkeit und Wirksamkeit ... mehr lesen...