RS OGH 2004/2/24 5Ob89/03d

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Veröffentlicht am 24.02.2004
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Norm

GmbHG §90 Abs4

Rechtssatz

Obwohl die Veräußerung des Unternehmens ein typisches Liquidationsgeschäft darstellt, ist zufolge der Bestimmung des § 90 Abs 4 GmbHG die Verwertung des Gesellschaftsvermögens durch Veräußerung des Vermögens als Ganzes von der Vertretungsmacht des Liquidators nicht gedeckt, weil die Genehmigung durch die Gesellschafter mit ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Voraussetzung für die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Unternehmensveräußerung durch die Liquidatoren ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119054

Dokumentnummer

JJR_20040224_OGH0002_0050OB00089_03D0000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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