Begründung: Am 7. Dezember 1988 langte beim Erstgericht ein Exekutionsantrag ein, mit welchem u.a. die Pfändung und der Verkauf der dem Verpflichteten als Gesellschafter der RSA Reiseservice Gesellschaft mbH (HRB 308 des Kreisgerichtes Ried i.I.) zustehenden Geschäftsanteile entsprechend einer bar einbezahlten Stammeinlage im Betrag von 5.000 S "samt allen darauf entfallenden Gewinnanteilen, so wie ihm dieser Geschäftsanteil jeweils zusteht", beantragt wurden. Am 20. Dezember 1988... mehr lesen...
Norm: GmbHG §9 Abs2 Z2GmbHG §26
Rechtssatz: Der Gesellschafterliste kommt keine Publizitätswirkung zu, sie begründet keine Rechte und gewährt keinen Gutglaubensschutz. Entscheidungstexte 1 Ob 752/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 752/77 Veröff: EvBl 1978/172 S 546 = GesRZ 1978,82 3 Ob 21/90 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Norm: GmbHG §9 Abs2 Z2GmbHG §26
Rechtssatz: Der Gesellschafterliste kommt keine Publizitätswirkung zu, sie begründet keine Rechte und gewährt keinen Gutglaubensschutz. Entscheidungstexte 1 Ob 752/77 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 752/77 Veröff: EvBl 1978/172 S 546 = GesRZ 1978,82 3 Ob 21/90 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...