Norm: GmbHG §4 Abs2GmbHG §80
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Gesellschaftsvertrages, wonach die mehreren (Anteilsmitberechtigten) Mitberechtigten Erben zur Nominierung eines gemeinsamen Vertreters verpflichtet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 570/54 Entscheidungstext OGH 15.09.1954 3 Ob 570/54 Veröff: SZ 27/230 = NZ 1954,175 Europ... mehr lesen...
Das Registergericht hat von der Eintragung des durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Feber 1954 geänderten und neu gefaßten Gesellschaftsvertrages den vierten Absatz des § 17 ausgeschlossen, der folgenden Wortlaut hat: "Fällt ein Geschäftsanteil im Erbweg an mehrere Personen, dann haben diese Erben die Verpflichtung, einen unter ihnen der Gesellschaft namhaft zu machen, mit dem mit Rechtswirksamkeit für alle sämtliche Verhandlungen vorgenommen werden können." Es ging hiebei dav... mehr lesen...