Am 12. November 1959 schlossen Johann H., Gustav W., Hans P. und Herbert P. einen Vertrag, durch den die Sch.-Lift Gesellschaft m. b. H. in S. gegrundet wurde. Johann H. war mit einer Stammeinlage von 100.000 S und einem Geschäftsanteil von 40%, Gustav W. mit 50.000 S und 20%, Hans P. mit 25.000 S und 10% sowie Herbert P. mit 35.000 S und 30% beteiligt. Die Gesellschaft wurde am 12. April 1960 ins Handelsregister eingetragen. Schon vorher, nämlich mit Abtretungsvertrag und Notariatsak... mehr lesen...
Die Gesellschafter B.-AG. und Marc O. haben mit notariell beurkundetem Beschluß das Stammkapital der A.-Ges. m. b. H. von 4.000.000 S auf 6.000.000 S erhöht, und zwar "durch Verrechnung eines von der Gesellschafterin B.-AG. gewährten Kredites von 1.000.000 S" und durch Heranziehung von 1.000.000 S aus der freien Rücklage und Umwandlung dieser Rücklage in Stammkapital, so daß von dem neuen Stammkapital von 2.000.000 S die B.-AG. 1.980.000 S und Marc O. 20.000 S übernehme, daher das auf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6a Abs1GmbHG §10 Abs2GmbHG §52 Abs6GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Stammkapitalserhöhung durch Verrechnung einer Forderung eines Gesellschafters und durch Einbeziehung einer freien Rücklage in das Stammkapital. Entscheidungstexte 6 Ob 327/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 6 Ob 327/61 Veröff: EvBl 1962/685 S 74 = JBl 1962,2... mehr lesen...