Norm: GmbHG §6 Abs1GmbHG §10b
Rechtssatz: Bei einer im Sinne von § 10b GmbHG gründungsprivilegierten GmbH kann das Stammkapital auch höher als das Mindeststammkapital von 35.000 EUR (§ 6 Abs 1 GmbHG) sein. Entscheidungstexte 6 Ob 54/20i Entscheidungstext OGH 25.03.2020 6 Ob 54/20i Beisatz: Die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage kann für jeden Gesellschafter unterschiedl... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IABGB §1376GmbHG §6 Abs1
Rechtssatz: Wenn in einem Vorvertrag festgelegt wurde, daß der Kläger die Errichtung eines GmbH - Vertrages mit einem Stammkapital von zwanzigtausend Schilling (Einlage des Klägers Fünftausend und des Beklagten fünfzehntausend Schilling) verlangen könne, können Ansprüche aus diesem Vorvertrag nun nicht erhoben werden, da durch die Änderung des § 6 Abs 1 GmbHG nunmehr höhere Beträge zwingend vorgeschriebe... mehr lesen...