RS OGH 1955/1/5 2Ob967/54, 2Ob282/55

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.01.1955
beobachten
merken

Norm

ABGB §936 I
ABGB §1376
GmbHG §6 Abs1

Rechtssatz

Wenn in einem Vorvertrag festgelegt wurde, daß der Kläger die Errichtung eines GmbH - Vertrages mit einem Stammkapital von zwanzigtausend Schilling (Einlage des Klägers Fünftausend und des Beklagten fünfzehntausend Schilling) verlangen könne, können Ansprüche aus diesem Vorvertrag nun nicht erhoben werden, da durch die Änderung des § 6 Abs 1 GmbHG nunmehr höhere Beträge zwingend vorgeschrieben sind und ein Anspruch auf Vertragsänderung nicht besteht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 967/54
    Entscheidungstext OGH 05.01.1955 2 Ob 967/54
    Veröff: EvBl 1955/86 S 143
  • 2 Ob 282/55
    Entscheidungstext OGH 05.10.1955 2 Ob 282/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024222

Dokumentnummer

JJR_19550105_OGH0002_0020OB00967_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten