Norm
ABGB §936 IRechtssatz
Wenn in einem Vorvertrag festgelegt wurde, daß der Kläger die Errichtung eines GmbH - Vertrages mit einem Stammkapital von zwanzigtausend Schilling (Einlage des Klägers Fünftausend und des Beklagten fünfzehntausend Schilling) verlangen könne, können Ansprüche aus diesem Vorvertrag nun nicht erhoben werden, da durch die Änderung des § 6 Abs 1 GmbHG nunmehr höhere Beträge zwingend vorgeschrieben sind und ein Anspruch auf Vertragsänderung nicht besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0024222Dokumentnummer
JJR_19550105_OGH0002_0020OB00967_5400000_001