Norm: GmbHG §38 Abs6
Rechtssatz: Es kommt nach § 38 Abs 6 GmbHG nicht darauf an, daß das in der Generalversammlung vertretene Mindestkapital auch zur Ausübung des Stimmrechts zum jeweiligen Tagsordnungspunkt berechtigt ist, sondern nur darauf, daß dieses Mindestkapital vertreten ist, dh an den der Beschlußfassung vorangehenden Beratungen und Diskussionen teilnehmen und damit auch in seinem Sinne darauf einwirken kann. Entsch... mehr lesen...
Norm: GmbHG §38 Abs6GmbHG §38 Abs7
Rechtssatz: Der Gesellschaftsvertrag muß auch für die wiederholte Gesellschafterversammlung eine Ausnahmebestimmung enthalten, soll die gesetzliche Regelung nicht zur Anwendung kommen. Entscheidungstexte 6 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 36/85 Veröff: SZ 59/172 = JBl 1987,117 = RdW 1987,83 = WBl 1987,15 = NZ 1987,289 ... mehr lesen...