Begründung: Einzige Gesellschafterin der G***** GmbH ist die G***** International GmbH mit dem Sitz in L*****, Deutschland (HRB ***** des Amtsgerichts S*****). Geschäftsführer sind seit 1. 10. 2006 Robert Henry S***** und Igor S*****. Sie vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Seit 1. 9. 2006 sind Johann K***** und Jörg S***** als jeweils gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem weiteren Prokuristen vertretun... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z9FBG §10 Abs1GmbHG §28 Abs2
Rechtssatz: § 28 Abs 2 zweiter Halbsatz GmbHG stellt keine Spezialnorm für das Firmenbuchverfahren nach dem FBG dar. Die Antragstellung beim Registergericht ist ein Vertretungsakt nach außen, für den eine im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich angeordnete Gesamtvertretung auch dann einzuhalten ist, wenn die Befugnis zum Widerruf selbst jedem Gesellschafter zusteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHG §28 Abs2
Rechtssatz: Eine vom Gericht angeordnete Eintragung der Erteilung einer (Gesamt-) Prokura kann vom Geschäftsführer und vom Gesellschafter mit Rekurs angefochten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 36/85 RdW 1987,83 = JBl 1987,117 = WBl 1987,15 = NZ 1987,289 = SZ 59/172 ... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Partei, einer GesmbH, seit 1. 6. 1958 als Angestellter beschäftigt. Seit 1. 5. 1970 war er Betriebsleiter im Zweigwerk B. Im Juli 1975 erteilte die beklagte Partei dem Kläger die Gesamtprokura. Nach dem Inhalt der Eintragungung im Handelsregister vertritt jeder der bestellten Prokuristen (damals wurden außerdem Josef K und Günther B zu Gesamtprokuristen bestellt) gemeinsam mit einem kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer oder zweiten Gesamtproku... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs3GmbHG §28 Abs2
Rechtssatz: Die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Mitwirkung der Prokuristen an der Gesamtvertretung kann von den Geschäftsführern jederzeit dadurch verhindert werden, daß sie die Prokura der zu diesem Zweck bestellten Prokuristen - jedenfalls im Außenverhältnis wirksam - widerrufen, was bei der GmbH, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, sogar durch jeden Geschäftsführer allein geschehen k... mehr lesen...
Norm: GmbHG §28 Abs2GmbHG §35 Abs1 Z4HGB §116
Rechtssatz: Bei der GmbH bedarf die Bestellung eines Prokuristen anders als bei der OHG für die Wirkung nach außen der Bestellung durch sämtliche Geschäftsführer, für das Innenverhältnis eines Gesellschafterbeschlusses. Entscheidungstexte 1 Ob 133/52 Entscheidungstext OGH 20.02.1952 1 Ob 133/52 Veröff: NZ 1952,95 ... mehr lesen...