Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2GmbHG §26 Abs3
Rechtssatz: Hat eine Partei, obgleich es ihr ein leichtes gewesen wäre, die für die Dartung des maßgeblichen Sachverhaltes erforderlichen Nachweise beizubringen, nicht die für die Schlüssigkeit ihres Vorbringens erforderlichen Behauptungen aufgestellt und finden sich auch auf Grund der Aktenlage nicht die geringsten Anhaltspunkte für diesen Sachverhalt, so besteht für das Registergericht weder die Verpf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §26 Abs3
Rechtssatz: Die Jännerlisten sind von den Geschäftsführern in für die Vertretungsbefugnis ausreichender Zahl zu unterzeichnen. Entscheidungstexte 6 Ob 36/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 36/85 Veröff: SZ 59/172 = JBl 1987,117 = RdW 1987,83 = WBl 1987,15 = NZ 1987,289 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist die 'AVANTI' Mineralölhandels-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien eingetragen. Als je selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer sind im Handelsregister Ing. Hannes A und Hans B eingetragen. Letzterer ist am 4. November 1980 verstorben. Mit Schriftsatz vom 8. September 1983, ON 63, legte Ing. Hannes A als Geschäftsführer der C eine 'die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse ausweisende Gesellschafterliste' der Gesellscha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J3GmbHG §26 Abs3
Rechtssatz: Die Vorlage der Gesellschafterliste iSd § 26 Abs 3 GmbHG ist eine die Geschäftsführer persönlich treffende Pflicht. Ein Geschäftsführer, der eine Gesellschafterliste vorlegt, ist durch die Entscheidung des Registergerichtes, diese nicht zur Kenntnis zu nehmen, in seiner Rechtssphäre betroffen und zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung legitimiert. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: GmbHG §26 Abs1GmbHG §26 Abs3HGB §14
Rechtssatz: Die Einreichung der von den Geschäftsführern unterzeichneten Liste der Gesellschafter kann das Registergericht durch Strafen im Sinne des § 14 HGB gegenüber den Geschäftsführern und nicht gegenüber der Gesellschaft erzwingen. Entscheidungstexte 6 Ob 9/85 Entscheidungstext OGH 25.04.1985 6 Ob 9/85 Veröff: GesRZ 1985,14... mehr lesen...