Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Mai 1983, das außerdem andere, vom gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nicht betroffene Aussprüche enthält, wurden schuldig erkannt: Josef K*** - des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG (A I 1 a, 1 c, 2 und 3) des Vergehens nach § 17 Abs 2 (§ 17 Abs 1 Z 1) AußHG (A II 1 a, 1 c, 2 und 3), und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 ... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs2GmbHG §15 Abs3GmbHG §18 Abs2GmbHG §18 Abs3
Rechtssatz: Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Regelung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer und der Vertretung der Gesellschaft ist im Gesellschaftsvertrag abschließend vorzunehmen und kann nicht auf ein Organ der Gesellschaft, etwa die Gesellschafterversammlung, übertragen werden (entgegen RGZ 164, RGZ 177, mit der das Reichsgericht von der bisherigen Rechtsprechung... mehr lesen...