Begründung: 1.1. Mit Verordnung vom 10. Juli 1990, BGBl. 421, schrieb die Bundesregierung die Wahl zum Nationalrat aus, die am 7. Oktober 1990 stattfand. Mit Schriftsatz vom 12. Oktober 1990 brachten 1. F (J) G als "Beschwerdeführer (Anfechter)" und 2. die Wählergruppe "Der Norden-(Mühlviertel)Weinviertel(Waldviertel)", vertreten durch den zustellungsbevollmächtigten Vertreter F G, eine Anfechtung dieser Wahl ein. Darin wurde auch der Antrag gestellt, die Verfahrenshilfe zu bewi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §19 Abs3NRWO 1971 §46 Abs4ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §63 Abs2 / AussichtslosigkeitVfGG §67 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung des Zustellungsbevollmächtigten
einer Wählergruppe mangels Legitimation; Aussichtslosigkeit einer
Anfechtung der Nationalratswahlen 1990 durch eine Wählergruppe weg... mehr lesen...