Entscheidungen zu § 56 NO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1979/4/4 6Ob766/78

Josef K starb arm 23. Dezember 1973. Die Klägerin ist seine Witwe und Alleinerbin. Sie und der Erblasser hatten als Brautleute in Notariatsaktsform am 14. September 1937 Ehepakte geschlossen. Sie vereinbarten dabei nicht nur eineallgemeine, bereits zu Lebzeiten wirksame Gütergemeinschaft, sondern trafen auch letztwillige Anordnungen. Der entsprechende Vertragspunkt 6 x lautet: "Die beiden Brautleute und künftigen Ehegatten errichten nunmehr nachstehende letztwillige Anordnungen: Sie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.04.1979

RS OGH 1979/4/4 6Ob766/78

Norm: ABGB §551NO §56
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit der Erklärung, auf eine erbrechtliche Rechtsnachfolge aus dem Berufungsgrund der gewillten Erbfolge (früher errichteter Erbvertrag + Testament) zu verzichten, genügt die Einhaltung der Formvorschriften des § 551 ABGB, hingegen ist die Zuziehung von Aktzeugen oder eines zweiten Notars im Sinn des § 56 NO nicht erforderlich. Entscheidungstexte 6... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.04.1979

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