Begründung: Der Erstantragsgegner ist Hauptmieter des Geschäftslokals im Erd- und Kellergeschoss im Haus W*****. Der zwischen dem Hauseigentümer und dem Erstantragsgegner vereinbarte Hauptmietzins betrug S 11.900, ab der Vereinbarung vom 3. 2. 1999 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 1998 S 22.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten und Wertsicherung. Der Erstantragsgegner betrieb in dem Geschäftslokal zuletzt eine Stefanel-Boutique. Er führte im Jahr 1989 Renovierungs- und Instandhalt... mehr lesen...