Begründung: Nachdem die Schwester des Erblassers gegen den die Einantwortung zugunsten einer Testamentserbin und den zugleich ergangenen Mantelbeschluss bestätigenden Beschluss zweiter Instanz einen außerordentlichen Revisionsrekurs, hilfsweise aber einen Abänderungsantrag nach § 14a AußStrG 1854, verbunden mit ordentlichem Revisionsrekurs, eingebracht hatte, ergänzte das Rekursgericht seine Entscheidung um den Ausspruch, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E9AußStrG §11 Abs1 ANO §186
Rechtssatz: Auch ein beim mit der Abhandlungspflege beauftragten Notar eingebrachter (bzw zu Protokoll gegebener) Rekurs muß innerhalb der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingelangt sein. Entscheidungstexte 1 Ob 33/55 Entscheidungstext OGH 16.02.1955 1 Ob 33/55 NZ 1955,158 = SZ 28/43 ... mehr lesen...
In der Abhandlungssache nach Franz H., der außer seiner Gattin noch zwei Kinder hinterließ, beantragte anläßlich der durch Notar Dr. R. als Gerichtskommissär durchgeführten Abhandlungspflege die erblasserische Witwe, ihr den Nachlaß, bestehend aus den 92/1171 Anteilen der Liegenschaft EZ. 163 Grundbuch A. gegen Übernahme der Leichenkosten an Zahlungen statt zu überlassen. Das Erstgericht wies mit dem Beschluß vom 3. November 1954 diesen Antrag ab; der Beschluß wurde der erblasserisc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §93AußStrG §153EO §1 Z5 IIENO 1855 §186ZPO §204
Rechtssatz: Vergleiche, die vor dem Notar als Gerichtskommissär abgeschlossen wurden, sind nicht als gerichtliche Vergleiche anzusehen und daher keine Exekutionstitel. Entscheidungstexte 1 Ob 138/53 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 1 Ob 138/53 SZ 26/47 = NZ 1956,44 3 Ob 32/05k ... mehr lesen...
Norm: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1380Außerstreitgesetz §93Außerstreitgesetz §151Außerstreitgesetz §153Exekutionsordnung §1 Z5Exekutionsordnung §15Exekutionsordnung §17Notariatsordnung §§183 ffZivilprozeßordnung §204
Kopf: SZ 26/47
Spruch: Vor dem Notar als Gerichtskommissär abgeschlossene Vergleiche sind keine gerichtlichen Vergleiche und daher keine Exekutionstitel. Entscheidung vom 25. Feber 1953, 1 Ob 138/53. I. Instanz: Bez... mehr lesen...