Norm: AngG §23 IANO §18NO §117 ff
Rechtssatz: 1) Notariatskandidaten sind Angestellte nach dem AngG. 2) Unter den Voraussetzungen des § 23 AngG steht eine Abfertigung zu. 3) Das Angestelltenverhältnis endet jedoch nicht ex lege, sondern ist nach allgemeinen Grundsätzen/Kündigung zu lösen. Entscheidungstexte 9 ObA 43/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA 43/94 ... mehr lesen...