Norm: NO §178
Rechtssatz: Nach Freispruch durch den OGH wird die Frage, ob der Disziplinarbeschuldigte durch das inkriminierte Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zuständige Notariatskammer zu beurteilen haben. Entscheidungstexte Ds 32/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1995 Ds 32/94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...