Norm: NO §170RDG §115 Abs2StPO §72
Rechtssatz: Enge familiäre Beziehungen (wenngleich kein Angehörigenverhältnis) eines Notarenrichters zum Disziplinaranwalt, über dessen Berufung zu entscheiden ist, sind geeignet, die volle Unbefangenheit des Rechtsmittelrichters in Zweifel zu setzen. Entscheidungstexte 14 Ns 10/95 Entscheidungstext OGH 13.06.1995 14 Ns 10/95 ... mehr lesen...
Norm: NO §161eNO §170
Rechtssatz: Ein schuldig gesprochener Notar hat der Notariatskammer, welche die Reise und Aufenthaltskosten eines Notarenrichters zunächst "vergütet" hat, diese Kosten zu ersetzen. Entscheidungstexte Ds 32/81 Entscheidungstext OGH 28.09.1981 Ds 32/81 Veröff: NZ 1982,10 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...