Norm: NO §155NO §156
Rechtssatz: Ein Notar, der schuldhaft eine Berufspflicht verletzt, begeht eine Standespflichtverletzung (§ 155 Abs 1 Z 1 NO). Ein vom Disziplinargericht zu ahndendes Disziplinarvergehen liegt aber nur dann vor, wenn die Berufspflicht vorsätzlich verletzt wurde, es sei denn, dass die Verletzung keinen oder nur einen unbedeutenden Schaden nach sich zu ziehen geeignet ist (§ 156 Abs 1 Z 2 NO). Unter dem Begriff "Schaden" ist (... mehr lesen...
Norm: NO §134NO §154NO §155
Rechtssatz: Die Kompetenz der Notariatskammer aus § 134 Abs 1 und 2 NO beschränkt sich auf die Wahrung der Ehre und Würde des Standes im allgemeinen und die Aufsicht und Überwachung der Notare ihres Sprengels (§§ 154, 155 NO). Entscheidungstexte Ds 3/74 Entscheidungstext OGH 25.11.1974 Ds 3/74 European C... mehr lesen...
Norm: NO §155NO §161NO §161fNO §163 Abs1RDG §137 Abs1
Rechtssatz: Wenn das Disziplinargericht zur Erkenntnis kommt, daß ein Disziplinarvergehen nicht vorliegt, hat nach durchgeführter Verhandlung nicht eine Einstellung des Verfahrens zu erfolgen, sondern es ist ein Freispruch zu fällen und sodann das Disziplinarerkenntnis gemäß § 163 Abs 1 NO nach Rechtskraft der Notariatskammer mitzuteilen, der es trotz dem Freispruch freisteht, eine Ordnungss... mehr lesen...
Norm: NO §111NO §155NO §157
Rechtssatz: Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Strafgesetzes über die Verjährung auf Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarvergehen. Verspätete Vorlage eines von einem Notar verwahrten Privattestamentes an das Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte Ds 50/24 Entscheidungstext OGH 27.11.1924 Ds 50/24 Veröff: SSt IV/117 ... mehr lesen...