Begründung: Die klagende GmbH errichtete als Generalunternehmerin für den Erst- und die Zweitbeklagte ein Fertighaus (ohne Keller) auf Grund des Kaufvertrags vom 29. Juni 1996 und des Werkvertrags vom 29. Juni 1996 (zwei Vertragsurkunden). Die Auftraggeber verpflichteten sich zur treuhändigen Hinterlegung einer Bankgarantie über 2,688 Mio S, nämlich für die Kosten des Hauses abzüglich einer Anzahlung von 90.000 S, beim Drittbeklagten. Die garantierende Bank sollte sich zur Auszahlun... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Zahlung von S 200.950 sA mit der
Begründung: , am 4. 8. 1995 mit Otto P***** einen Kaufvertrag über das Grundstück Nr 765/1 GB ***** K***** abgeschlossen zu haben. Dieses Grundstück hätte aufgrund des Teilungsplanes von DI Herbert E***** durch Teilung des der EZ 47 inneliegenden Grundstückes Nr 765 geschaffen werden und ein Ausmaß von 850 m² haben sollen. Das Grundstück hätte lastenfrei sein sollen. Mit der Errichtung des Kaufvertrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1010ABGB §1313a IIIfNO §120
Rechtssatz: Eine während eines Zeitraumes von rund einem Jahr vorgenommene Betreuung eines Geschäftsfalles durch die zu Dauersubstituten bestellten angestellten Notariatskandidaten des Notars, während dessen der Notar aber nicht verhindert ist, ist haftungsrechtlich nicht anders zu beurteilen als eine solche Tätigkeit von nicht zu Notarsubstituten bestellten Notariatskanditaten. Für diese aber haftet der ... mehr lesen...