Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit Schreiben vom 8.7.2016 beantragte das Land Niederösterreich (in der Folge: mitbeteiligte Partei) bei der Niederösterreichischen Landesregierung gemäß § 5 UVP-G 2000 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Straßenbauvorhabens „B17 Umfahrung Wiener Neustadt Ost, Teil 2“. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 15.1.2019, RU4-U-864/046-2018, wurde dem Land Niederösterreich die Bewilligung für... mehr lesen...