Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Franz K*** I. des Verbrechens der Desertion nach § 9 Abs. 1 MilStG sowie II. des Verbrechens des schweren militärischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 2 StGB und § 31 Abs. 2 MilStG schuldig erkannt: Darnach ist er vom 23.Juli 1984 bis 5.September 1984 in Großmittel als Soldat seiner Truppe, nämlich der 3.Kompanie des Panzergrenadierbatai... mehr lesen...
Norm: MilStG §9
Rechtssatz: Die Dauer der vom Täter noch zu verrichtenden Dienstzeit, der er sich für immer zu entziehen sucht, ist für den Tatbestand nicht von Belang. Entscheidungstexte 10 Os 199/83 Entscheidungstext OGH 10.01.1984 10 Os 199/83 Veröff: ÖJZ-LSK 1984/50 = SSt 55/72 10 Os 4/87 Entscheidungstext OGH 03.03... mehr lesen...
Norm: MilStG §9
Rechtssatz: Die Befürchtung, alsbald ertappt zu werden, steht weder der Annahme eines Desertionsvorsatzes entgegen noch ersetzt sie den Rückkehrwillen. Entscheidungstexte 10 Os 47/78 Entscheidungstext OGH 26.04.1978 10 Os 47/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087181 ... mehr lesen...
Norm: MilStG §1MilStG §2 Z1MilStG §9
Rechtssatz: Unbeachtlichkeit der späteren Einwendung der Wehrdienstuntauglichkeit gegenüber einem rechtskräftigen Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst. Entscheidungstexte 11 Os 76/75 Entscheidungstext OGH 18.06.1975 11 Os 76/75 Veröff: SSt 46/31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...