Norm: MilStG §12 Abs1 Z1MilStG §22 Z3
Rechtssatz: Leistet ein Soldat einem Befehl zwar Folge und wendet er sich bloß gegen diesen, indem er seinen Vorgesetzten tätlich beleidigt, so verantwortet er das Vergehen nach § 22 MilStG (und nicht jenes nach § 12 Abs 1 Z 1 MilStG). Entscheidungstexte 10 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 10/83 Veröff: SSt 54/27 ... mehr lesen...
Norm: MilStG §12 Abs1 Z1MilStG §22 Z3
Rechtssatz: Leistet ein Soldat einem Befehl zwar Folge und wendet er sich bloß gegen diesen, indem er seinen Vorgesetzten tätlich beleidigt, so verantwortet er das Vergehen nach § 22 MilStG (und nicht jenes nach § 12 Abs 1 Z 1 MilStG). Entscheidungstexte 10 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 10 Os 10/83 Veröff: SSt 54/27 ... mehr lesen...