Norm: MilStG §17MilStG §35StGB §283
Rechtssatz: Verletzung der Menschenwürde ist unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne Art 3 MRK. Physische Gewaltakte verstoßen (nur) dann gegen Art 3 MRK, wenn qualifizierend hinzutritt, daß ihnen eine die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Mißachtung des Betroffenen als Person zu eigen ist. Entscheidungstexte 12 Os 56/79 Entsch... mehr lesen...