Norm: MilStG §13
Rechtssatz: Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Fähnrichs der Reserve für ein Lawinenunglück mit tödlichem Ausgang, der als Zugskommandant a) es unterließ, sich vor Antritt einer Schitour mit seinem Aufklärungszug im Hochgebirge über die herrschenden Windverhältnisse, Wetterverhältnisse und Schneeverhältnisse zu erkundigen und b) fahrlässig den Befehl des vorgesetzten Kompaniekommandanten, Lawinenschnüre mitzunehm... mehr lesen...