Norm
MilStG §13Rechtssatz
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit eines Fähnrichs der Reserve für ein Lawinenunglück mit tödlichem Ausgang, der als Zugskommandant
a) es unterließ, sich vor Antritt einer Schitour mit seinem Aufklärungszug im Hochgebirge über die herrschenden Windverhältnisse, Wetterverhältnisse und Schneeverhältnisse zu erkundigen und
b) fahrlässig den Befehl des vorgesetzten Kompaniekommandanten, Lawinenschnüre mitzunehmen und sich nicht zu scheuen, diese auch anzulegen nicht befolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087240Dokumentnummer
JJR_19720316_OGH0002_0090OS00002_7200000_001