Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. April 1997 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der sanitätsbehördlichen Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums für medizinische und chemische Laboratoriumsdiagnostik, angewandte Immunologie und Humangenetik im Standort 2460 Bruck/Leitha mangels Bestehen eines Bedarfes abgewiesen. Nach einer Wiedergab... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9440 Krankenanstalt, Spital
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungNö KAG §5Nö KAG §8 Abs1 lita
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht sowie im Recht auf Freiheit der
Erwerbsausübung durch denkunmögliche Anwendung
krankenanstaltenrechtlicher Regelungen betreffend die Bedarfsprüfung
bei erwerbswirtschaftlich geführten Ambulatorien sowie durch
Unterlassung eines ordnun... mehr lesen...