Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur ist ein Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Geschwindigkeit (vgl VwGH v. 2.3.1994, 93/03/0238 uva). Hier wurden sämtliche gemäß den Verwendungsrichtlinien vorzunehmenden Tests gemacht, sodass von der Einhaltung der Messvorschriften auszugehen ist (vgl VwGH 16.3.1994, 93/03/0317). Laser - Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der Bauart LTE 20.2... mehr lesen...