Norm: AktG §90AktG §195 Abs1AktG §199 Abs1
Rechtssatz: Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft durch die Hauptversammlung, das in der Vergangenheit entgegen dem im §90 AktG normierten Prinzip der Organtrennung eine Vorstandstätigkeit ausübte, ist zwar nicht nichtig im Sinne des §199 Abs1 Z3 und Z4 AktG, aber gemäß §195 Abs1 AktG anfechtbar. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...