Entscheidungen zu § 75 Abs. 3 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/5/24 6Ob88/06v

Entscheidungsgründe: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren gemäß § 1 Abs 1 BundesbahnG BGBl 825/1992 seit 1. 1. 1993 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die - soweit das Bundesbahngesetz keine abweichenden Regelungen enthielt - die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sinngemäß anzuwenden waren. Im Jahr 2005 wurden die ÖBB gemäß § 29 BundesbahnG idFd BundesbahnstrukturG BGBl I Nr. 138/2003 in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.05.2006

RS OGH 1958/1/13 IIZR212/56

Norm: AktG §75 Abs3AktG §97
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat ist befugt, einem von ihm ausgesprochenen und dadurch zwar wirksam gewordenen, aber noch der gerichtlichen Unwirksamkeitsänderung ausgesetzten Widerruf einer Vorstandsbestellung dadurch endgültigen Bestand zu verleihen, daß er namens der Gesellschaft mit dem betroffenen Vorstandsmitglied einen Vergleich abschließt. Veröff: NJW 1958,419 Schlagworte *D* ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1958

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten