Norm: AktG §31 Abs2AktG §151 Abs3
Rechtssatz: Auch ein im Ergebnis positiver Prüfbericht darf ja vom Gericht seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, wenn er erkennbar unschlüssig oder unvollständig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 128/07s Entscheidungstext OGH 03.04.2008 1 Ob 128/07s European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...