Norm
AktG §31 Abs2Rechtssatz
Auch ein im Ergebnis positiver Prüfbericht darf ja vom Gericht seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, wenn er erkennbar unschlüssig oder unvollständig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123696Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008