Norm: AktG §25 Abs3
Rechtssatz: Es obliegt dem Gericht, dem Prüfer einen klaren Prüfungsauftrag zu erteilen, der dann vom Prüfer zu erfüllen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 128/07s Entscheidungstext OGH 03.04.2008 1 Ob 128/07s Beisatz: Die Bestellung eines „Gründungsprüfers gemäß § 25 AktG" zum Zwecke der Prüfung der beabsichtigten „Kapitalerhöhung durch Kompensation gemäß § 60 A... mehr lesen...