Norm: AktG §235AktG §236GmbHG §95StruktVG §1 Abs2VAG §601.VerstaatlichungsG §1 Abs3
Rechtssatz: Die Regelungen über die Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft bzw GmbH auf eine Gebietskörperschaft, den Übergang bestimmter Unternehmen und Betriebe auf Auffanggesellschaften im Sinne des § 1 Abs 3 des 1.VerstaatlichungsG, die Übertragung des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und... mehr lesen...
Begründung: Im Genossenschaftsregister des Handelsgerichtes Wien ist die S*** W*** Spar- und Darlehenskasse österreichischer Eisenbahnbediensteter registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien zu 7 Gen 31/57 eingetragen. Unternehmensgegenstand ist im wesentlichen der Betrieb von Bankgeschäften sowie bankmäßigen Vermittlungs- und Dienstleistungsgeschäften aller Art, insbesondere der von Eisenbahnbediensteten und deren Familien benötigten; Revisionsverban... mehr lesen...