Norm
AktG §235Rechtssatz
Die Regelungen über die Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft bzw GmbH auf eine Gebietskörperschaft, den Übergang bestimmter Unternehmen und Betriebe auf Auffanggesellschaften im Sinne des § 1 Abs 3 des 1.VerstaatlichungsG, die Übertragung des Vermögens einer Versicherungsgesellschaft auf einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und den umgekehrten Vorgang sowie die verschmelzende und errichtende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz sind keine geeigneten Grundlagen für eine analoge Anwendung der Verschmelzungsvorschriften auf Sacheinlagen im Sinne des § 1 Abs 2 StruktVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0049491Dokumentnummer
JJR_19860123_OGH0002_0060OB00001_8600000_002