Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 4. Oktober 1991 wurde der Vgesellschaft mbH in L, Hstraße 5, und der H-Z-Gesellschaft mbH die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der in ihren Betriebsstätten anfallenden betrieblichen Abwässer und eines Teiles der Niederschlagswässer in die städtische Kanalisation und zur Versickerung der Niederschlagswässer sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen erteilt. Punkt 25 der Nebenbestimmungen di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §226 Abs4;AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;GmbHG §96;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0168 E 26. Mai 1998 VwSlg 14901 A/1998 RS 1 Stammrechtssatz Der in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur entwickelte Grundsatz, daß bei "persönlichen" Verwaltungssachen eine Rechtsnachfolge im allgemeinen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1993 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin über deren Antrag gemäß § 15 Abs. 1 AWG die Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen und Altölen (Spruchpunkt I), und erteilte ihr weiters mit Spruchpunkt V desselben Bescheides die Erlaubnis zur thermischen Behandlung aller unter Spruchpunkt I angeführten gefährlichen Abfälle und Altöle mittels näher genannter mobiler Anlagen, wobei er a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §226 Abs4;AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;GmbHG §96;VwRallg;
Rechtssatz: Der in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur entwickelte Grundsatz, daß bei "persönlichen" Verwaltungssachen eine Rechtsnachfolge im allgemeinen nicht, sondern nur in solchen Fällen in Betracht komme, in denen die zu erlassenden Be... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: AktG 1965 §226 Abs4;GewO 1973 §11 Abs1;GmbHG §84 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Endigung der Gewerbeberechtigung einer GmbH durch Untergang der juristischen Person gem § 11 Abs 1 GewO setzt im Fall der Verschmelzung (Fusion) mit einer anderen GmbH gem § 226 Abs 4 AktG iVm § 96 GmbHG die Eintragung die der Verschmelzung im Handelsregister voraus. ... mehr lesen...