Aus der Beschwerde und dem in Ablichtung vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die mitbeteiligte Partei war bis zum 31. Dezember 1988 eine GmbH, seither ist sie eine AG. Die M-GmbH war alleinige Gesellschafterin der Mitbeteiligten. Produktionseinschränkungen und Betriebsstillegungen bei der Mitbeteiligten führten zu einer Abschreibung des Teilwertes dieser Beteiligung durch die M-GmbH, welche aus diesem Grund im Jahre 1988 einen Verlust bzw gewerbes... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: AktG 1965 §226 Abs3;KStG 1988 §26 Abs3 Z2 litb;KStG 1988 §8 Abs4 Z3;StruktVG 1969 §1 Abs1;StruktVG 1969 §1 Abs5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 1 Abs 5 Satz 2 StruktVG stellt auf die Übertragung der Vermögensteile, Betriebe bzw Teilbetriebe ab und nicht auf das Halten zum Zwecke einer auf Dauer angelegten Einkünfteerzie... mehr lesen...