Norm: AktG §225eAktG §225gAktG §225h
Rechtssatz: Das Firmenbuchgericht ist nicht zuständig, dem Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses den Auftrag zu erteilen, einem Antragsteller uneingeschränkte Einsicht in den beim Gremium angelegten Akt, insbesondere in die vom Gremium abgeforderten Unterlagen zu gewähren. Eine allfällige Verletzung des Gehörs kann erst mit einem Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller waren Aktionäre der am 18. 5. 2002 im Firmenbuch gelöschten K***** AG. Anlass der Löschung war die Übertragung ihres Vermögens nach § 5 UmwG auf die gleichzeitig errichtete G***** GmbH & Co OHG (die Erstantragsgegnerin). Die Zweit- und Drittantragsgegner sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstantragsgegnerin. Den im Zuge der Umwandlung ausscheidenden Minderheitsaktionären - darunter auch der Antragstellerin - wurde nach § 2 Abs 2 Z 3 Umw... mehr lesen...