Mit der vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Berufungserledigung wurde der X.-Einkaufs GmbH eine Abgabe für die am 1. Jänner 1995 bestehenden Überschussbestände der X. Einkaufs- und Import GmbH an Reis vorgeschrieben. Der Spruch: dieser Berufungserledigung lautet - im für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevanten Teil - wie folgt: "Für die am 01.01.1995 bestehenden Überschussbestände der X. Einkaufs- und Import GmbH an Reis des KN-Codes 1006 30 im Ausmaß von 55,88 t wird Ih... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht55 Wirtschaftslenkung
Norm: AktG 1965 §225a Abs3 Z1;AktG 1965 §225a Abs3 Z2;GmbHG §96 Abs1;GmbHG §96 Abs2;ÜberschußbestandsV 1995;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der vom Gesetzgeber gewählten Lösung tritt die aufnehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein. Damit ist aber die übertragen... mehr lesen...