Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4
Rechtssatz: Eine Anmeldung zum Firmenbuch stellt zwar eine Verfahrenshandlung dar, die in einer Mitteilung an das Firmenbuchgericht zum Zweck einer vom Gesetz für zulässig erklärten Eintragung einer Tatsache in das Firmenbuch besteht. Knüpft aber das Gesetz an eine solche Anmeldung materiellrechtliche Wirkungen, kann nur das Einlangen der Anmeldung beim Firmenbuchgericht ausschlaggebend sein. ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 75399g (seit 1980) die Alois V***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in W***** eingetragen. Gesellschafter mit einer voll eingezahlten Stammeinlage von je 700.000 S sind Josef und Annemarie S*****. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet ultimo Februar eines jeden Jahres. In der Generalversammlung vom 28.11.1996 haben die Gesellschafter unter anderem einstimmig die Umwandlung der Gesellschaft auf der Grundlage der S... mehr lesen...
Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4
Rechtssatz: Wird die Zeitbestimmung des § 4 UmwG, § 202 Abs 2 HGB nicht eingehalten, langt also ein Eintragungsgesuch mehr als neun Monate nach dem Stichtag der Schlußbilanz beim Firmenbuchgericht ein, darf die Umwandlung nicht in das Firmenbuch eingetragen werden und wird daher nicht wirksam. Entscheidungstexte 6 Ob 124/97x Entscheidungstext ... mehr lesen...