Norm: AktG §159 ffAktG §203
Rechtssatz: a) Die Auflösung einer AG schließt nicht aus, daß eine vor Auflösung der Gesellschaft beschlossene bedingte Kapitalerhöhung noch während des Liquidationsstadium durchgeführt wird. Wird einer AG die im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung ein Umtauschrecht gewährt hat, die Ausgabe neuer Aktien durch hoheitlichen Zwangseingriff unmöglich gemacht, so ist Inhalt der Umtauschverpflichtung, die Umta... mehr lesen...